Bewerbung bei Hochschulstart für die Humanmedizin oder Zahnmedizin.
Was ist ein fachlich einschlägiger Freiwilligendienst oder ein fachlich einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit und wie wird das definiert?
Seit 2020 gibt es einige neue Regeln bei der Vergabe der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und in der neuen Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ). So fallen dort zum ersten Mal die Formulierungen „fachlich einschlägiger Freiwilligendienst“ und „fachlich einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit“. Leider liefert Hochschulstart keine ganz genaue Definition, was fachlich einschlägig eigentlich bedeutet. Auf der Homepage von hochschulstart findet man folgendes dazu:
„Die fachliche Einschlägigkeit ist mit entsprechenden Unterlagen gegenüber Hochschulstart nachzuweisen. Aus den Dienstnachweisen, die Sie bei Hochschulstart einreichen, muss eindeutig hervorgehen, dass die Tätigkeit, die Sie während der Dauer des Dienstes ausgeübt haben, in einem inneren Zusammenhang mit dem von Ihnen angestrebten Studium gebracht werden kann. Möchten Sie bspw. Medizin oder Zahnmedizin studieren, muss aus der Dienstbescheinigung und der darin enthaltenen Beschreibung hervorgehen, dass Ihre Tätigkeit überwiegend medizinische Bezüge aufgewiesen hat.“
Wir können euch hier also nur auf Basis unserer Erfahrungen unsere Meinung mitteilen, wie ihr die fachliche Einschlägigkeit nachgewiesen bekommt. Dabei ist es sehr wichtig, dass nur medizinische Tätigkeiten in der Bescheinigung ausgewiesen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind als kontraproduktiv einzuordnen und sollten vorsorglich lieber weggelassen werden.
Beispiel: Eine unserer Teilnehmerinnen der Bewerberklasse Medizin war seit 4 Jahren sehr aktiv und engagiert beim Roten Kreuz in der Blutspende. Jetzt wollten die Mitarbeiter beim Roten Kreuz ihr einen Gefallen tun und das starke Engagement und Übernahme von Verantwortung besonders würdigen, indem sie diese besonders in der Bescheinigung hervorhoben. Leider war das der genau falsche Schritt, denn sie führten auf, dass sie die lokale Blutspendestelle zum Teil hauptverantwortlich gemanagt hat. Hochschulstart sah dann darin eine hauptsächlich organisatorische Tätigkeit und keine medizinische und hat die ehrenamtliche Tätigkeit nicht anerkannt. Mit dieser Erfahrung stellte das Rote Kreuz eine weitere Bescheinigung aus, die sich auf die medizinischen Tätigkeiten (Assistenz Blutabnahme, Wundnachsorge, psychosoziale Betreuung der Patienten etc.), die natürlich ebenfalls zu ihrem Spektrum gehörten, beschränkte. Zum Wintersemester 2020/2021 wurde die ehrenamtliche Tätigkeit von Hochschulstart so anerkannt.
Aus einer Bescheinigung sollten also insbesondere die medizinischen Tätigkeiten hervorgehen. Auf alle anderen Tätigkeiten sollte man lieber verzichten, da dies sonst dazu führen kann, dass die Tätigkeit nicht als fachlich einschlägig anerkannt wird.
Zur Hilfestellung haben wir hier zwei Dokumente erstellt, die nach unseren bisherigen Erfahrungen Tätigkeiten beinhalten, die von Hochschulstart für die Bewerbung in der Humanmedizin und/oder Zahnmedizin als fachlich einschlägig anerkannt wurden. Eine Garantie können wir euch aber natürlich auch nicht geben, da eure eingereichten Dokumente einzeln von den Sachbearbeitern bei Hochschulstart begutachtet und anerkannt bzw. abgelehnt werden.
Bescheinigung einer medizinischen ehrenamtlichen Tätigkeit
Bescheinigung eines medizinischen Freiwilligendienstes
Tipp: Bitte macht euren Betreuern im Dienst / Ehrenamt klar, dass besonders „tolle und gut gemeinte“ Bescheinigungen euch nicht weiterhelfen, wenn sie nicht den richtigen Inhalt haben. Ein Mitarbeiter von Hochschulstart teilte uns mal mit: „Wir verstehen unter fachlicher Einschlägigkeit leichte, nicht verantwortungsvolle Tätigkeiten am Patienten.“