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In den letzten Tagen tauchten Medienberichte auf, in denen angeprangert wird, dass trotz einer akuten Unterversorgung in der Psychotherapie aktuell keine Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Was ist da Los?

In 2019 wurde nach langer Wartezeit endlich das Psychotherapeutengesetz reformiert. Ein wesentlicher Punkt der neuen Regelungen ist, dass die Approbation bereits mit dem abgeschlossenen Masterstudium erfolgt. Nach der Approbation ist die fünfjährige verfahrensspezifische Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeuten erforderlich, um einen Kassensitz zu erhalten. Diese Weiterbildung muss nach der gesetzlichen Neuregelung angemessen vergütet werden. hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur alten gesetzlichen Regelung, in der keine Bezahlung vorgesehen war. Leider wurde in der neuen gesetzlichen Regelung nicht eindeutig definiert, wer für die angemessene Bezahlung zuständig ist und wo die finanziellen Mittel herkommen. Tatsächlich sind jetzt die ersten Studierenden mit dem Masterstudium fertig und streben die Weiterbildung an – nur dass es keine Plätze für die Weiterbildung gibt. Die Ursache liegt in der fehlenden Regelung zur Finanzierung und Vergütung.

Beitrag des RBB vom 11.10.2023 zum Thema: https://www.rbb24.de/

Was können die Absolvierenden des Masterstudiums jetzt in der Situation machen? 

Abwarten. Sicherlich wird es in den kommenden Wochen eine Regelung geben. Wer kann, sollte abwarten.

Überbrücken. Bis es eine umsetzbare Regelung gibt, kann die Wartezeit überbrückt werden. Immerhin sind die Absolvierenden des Studienganges hochqualifizierte Fachkräfte, die in vielen Berufsbereich gesucht und gut bezahlt werden. Spannende Jobs sind im Personalwesen, im Marketing oder im Sozialwesen zu finden.

Ausbildung nach alter gesetzlicher Regelung starten. Viele Absolvierende können die Ausbildung zum Psychotherapeuten nach alter Regelung beginnen. ABER: dies wir nicht vergütet und ist dazu auch noch recht teuer. Wir raten von diesem Weg ab.