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Die Ausbildung zum Psychotherapeuten erforderte bislang das abgeschlossene Studium der Psychologie oder der  Pädagogik beziehungsweise Sozialpädagogik, Die dem Studium folgende Ausbildung mussten die angehenden Therapeuten aus eigener Tasche zahlen. Bereits seit einiger Zeit wurde der Umfang und der begrenzte Zugang zur Ausbildung kritisiert. Jetzt gibt es eine umfassende Reform für die Psychotherapeutenausbildung!
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  1. Die Berufsbezeichnung lautet jetzt: Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Die vorherige Bezeichnung “Psychologische Psychotherapeut/innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen” wird nicht mehr verwendet.
  2. Es gib ein Direktstudium zur Ausbildung in der Psychotherapie. Dieses gliedert sich in ein sechssemestriges Bachelorstudium und ein viersemestriges Masterstudium. Mit dem Master-Abschluss wird die Approbation erteilt.
  3. Für den Zugang ins Versorgungssystem der Krankenkassen ist eine dem Studium folgende Weiterbildung erforderlich, die mit einer Mindestvergütung von 1.000,- Euro monatlich entlohnt werden soll. Die Ausgestaltung der Weiterbildung liegt bei den Bundesländern und den Kammern der Psychotherapeuten.
  4. Das Bundesministerium für Gesundheit rechnet künftig mit 2.500 Studierenden, die jährlich die Approbation errechen werden.
  5. Der Studiengang wird erstmalig zum Wintersemester 2020/21 angeboten.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html